Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)


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Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und Anmeldung "Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz":

  1. Teilnahme
  2. Sie haben folgende Möglichkeiten der Teilnahme an einer Belehrung:
    1. Sie haben nachfolgend die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen.
      Online bedeutet, dass Sie an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen müssen, sondern die Belehrung bequem von zu Hause aus, an Ihrem Arbeitsplatz oder wie es für Sie passend ist, durchführen können. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.
      Vor der Durchführung der Onlinebelehrung erfolgt eine E-Mail- oder Videoidentifikation, die unter Verwendung allgemein zugänglicher Kommunikationstools , wie Signal, WhatsApp, Facetime, ginlo erfolgt. Während des Anmeldeprozesses müssen Sie eines der vorgenannten Kommunikationstools auswählen.
      Das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) stellt die Belehrungsplattform zur Verfügung und steht Ihnen vor, während und nach der Belehrung für technische Fragen zur Verfügung. Die fachlichen Inhalte der Online-Belehrung gem. § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz sind durch das Gesundheitsamt geprüft und genehmigt.
      Die Schulungen werden montags bis freitags von 08:00 - 20:30 Uhr und samstags von 09:00 - 15:30 Uhr angeboten.
      Nachdem Sie die Belehrung erfolgreich absolviert haben, steht Ihnen die Bescheinigung zum Download zur Verfügung. In Ausnahmefällen senden wir Ihnen Ihre Bescheinigung per E-Mail zu. Auf die vorgenommene Datenverarbeitung bei der Zusendung per E-Mail und die damit verbundenen Risiken weisen wir hin.

       Hinweise:
      Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 42 mit einer Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden ausschließlich als Online-Belehrungen statt. Sollte keine entsprechende Technik vorhanden sein, gibt es ggf. Möglichkeiten über den Arbeitgeber oder Bekannte/Kollegen entsprechende Technik zu nutzen. Bei Defiziten bei der Handhabung der Technik kann ggf. Hilfe durch eine 2. Person in Anspruch genommen werden. Wichtig: Diese Person darf jedoch lediglich bei den technischen Defiziten unterstützen, nicht bei der Beantwortung der Testfragen.

    2. Für einen bestimmten Personenkreis besteht die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG.
      • Inhaber der Ehrenamtskarte (https://ehrenamtskarte.de)
      • Feuerwehr Dienstausweis (https://www.lfv-sh.de/feuerwehr-dienstausweis-bonuspartner-lfv.html) des Landes Schleswig-Holstein
      • Praktikumsbescheinigung der Schule (nur im Verwaltungsbereich des Kreises Nordfriesland)
      Sollten Sie einem der o.g. Personenkreise angehören, senden Sie vor Ihrer Anmeldung, bitte einen entsprechenden Nachweis für die Gebührenbefreiung (Praktikumsbescheinigung der Schule, Kopie der Ehrenamtskarte oder des Dienstausweises) an die E-Mail-Adresse ifsg@tz-glehn.de.
      Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail mit einem Gutscheincode, sofern der Nachweis ausreicht. Erst mit dem Gutscheincode können Sie über die Anmeldeplattform eine Belehrung kostenfrei buchen.

  3. Anmeldung
  4. Sie können sich mit dem nachfolgenden Verfahren zur Belehrung anmelden. Die verfügbaren Zeiten sehen Sie im Terminbereich. Die Kosten betragen 25,00 EURO für folgende Leistungen: Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
    Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Giropay (Onlineüberweisung)
    • Kreditkarte
    • PayPal
    • Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline Tel. 02182 – 850765 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)

     Weitere Hinweise:
    • Eine Rabattierung/Ermäßigung des Belehrungsbetrages ist ausschließlich vor der Anmeldung möglich! Eine nachträgliche Gebührenanpassung kann nicht erfolgen!
    • Die Bescheinigung für die Teilnahme an der Belehrung darf bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein.
    • Der gesamte Belehrungsablauf dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
    • Sie haben die Auswahl aus folgenden Sprachen:
      • Albanisch*, Arabisch, Bulgarisch*, Chinesisch*, Deutsch (inklusiv Gebärdensprache), Deutsch vereinfacht, Englisch, Farsi, Französisch*, Griechisch*, Italienisch*, Japanisch*, Koreanisch*, Kroatisch*, Kurdisch*, Polnisch, Portugiesisch*, Rumänisch, Russisch, Serbisch*, Slowakisch*, Spanisch*, Tschechisch*, Türkisch*, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch*
      • * = Video nur mit Untertitel
    • Der zum Belehrungstermin von uns getätigte Videoanruf zwecks Identifikation erfolgt in deutscher Sprache.
    • Sollten bei Ihnen Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bekannt sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt!



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